Mittwoch, 26. Januar 2011

Wir sind Grundbesitzer

Der Verkäufer des Grundstücks hat heute von uns den Kaufpreis erhalten, damit geht das Eigentum gemäß Kaufvertrag nun auf uns über - mit allen Rechten aber auch Pflichten. Der Grundbucheintrag selbst wird aber noch etwas auf sich warten lassen.
Es hat sich also gelohnt, beim Finanzamt um bevorzugte Bearbeitung der Steuerschuld zu werben.